Jugendmedienschutz
goes :art | Channel TV
Jugendmedienschutz ist keine Geschmacksfrage, sondern basiert auf der Grundlage von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wirkungsforschung.
Die Vermittlung von Medienkompetenz und der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor negativen medialen Einflüssen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit sind Kernanliegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Internet.
goes :art | Channel TV Als verantwortungsbewusstes öffentlich-rechtliches Medienunternehmen, ist der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. Jugendschutz kann in den goes:art-Serien durch Qualität der Programmarbeit, durch verantwortungsbewusste Programmierung sowie gelebte Selbstkontrolle der Programmmacherinnen und Programmmacher gewährleistet werden.
goes :art | Channel TV sieht die Verpflichtung zum Jugendschutz nicht nur in der verbindlichen Kennzeichnung von "Streaming-Sendungen" gemäß EU-Richtlinien, sondern stellt Jugendschutz mit einer ganzen Reihe freiwillig auferlegter Richtlinien und Regulative sicher.
goes :art | Channel TV ist sich seit jeher dieser Verantwortung bewusst. Für goes :art | Channel TV ist Jugendmedienschutz nicht nur die Anwendung geltenden Rechts, sondern Grundelement seiner gesamten Arbeit und ein Qualitätsmerkmal seiner Programme.
in diesem Sinne erwähnen wir die folgenden Inhalte, die auch für Erwachsene verboten sind:
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Gewaltverherrlichung, Verstöße gegen die Menschenwürde
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Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter
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Körperhaltung (sog. Posenbilder)
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Pornografie: Inhalte, die pornografisch sind und weitere problematische
Aspekte enthalten wie Gewalt, sexuellen Missbrauch von Kindern oder
Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Mensch und Tier.
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Verherrlichung/Verharmlosung von Krieg oder Gewalt
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Verstoß gegen die Menschenwürde
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Übermäßige Angsterzeugung/emotionale Belastung
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Desorientierende Darstellung von Sexualität
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Sozialethische Desorientierung
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Alkohol- und Drogenkonsum
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Jugend- und Vulgärsprache
Unser Programm besteht aus kulturellen Nachrichten und Kunstvideos, daher ist der Inhalt nicht speziell für Kinder (Kinderpublikum) bestimmt, aber er ist nicht nur auf Erwachsene beschränkt. Die nach den Jugendschutzrichtlinien eingeschränkten Inhalte sind durch eine Registrierung und Zahlung zugänglich, so dass der Zugriff auf diese Serien kontrolliert wird.
Welche Jugendschutzbestimmungen gelten bei der TV-Ausstrahlung?
goes :art | Channel TV macht seine Zuschauer darauf aufmerksam, wenn Sendungen programmiert oder ausgestrahlt werden, die Szenen enthalten, die junge oder besonders sensible Zuschauer schockieren können. Insbesondere achten wir auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
• Die nach den Jugendschutzrichtlinien eingeschränkten Inhalte sind durch eine Registrierung und Zahlung zugänglich, so dass der Zugriff auf diese Serien kontrolliert wird.
Andere Programme ohne Altersbeschränkung können ebenfalls mit einem Warnhinweis versehen sein, wenn sie einen entsprechenden Inhalt oder sonstige Besonderheiten aufweisen.
Manche Programme enthalten Szenen, die ein junges oder besonders sensibles Publikum schockieren können. Durch ein System im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen können die Videos nun den ganzen Tag, jedoch erst nach Angabe des Alters des Users angesehen werden. Diese Bestimmung erscheint auf dem Bildschirm wie folgt:
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„Achtung, diese Sendung enthält Passagen, die empfindsame oder junge Zuschauer schockieren können.“ /Weiter
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„Achtung, dieses Video ist nicht für Jugendliche unter 18 Jahren geeignet. Sind Sie 18 oder älter?“ / Bestätigen/ Abbrechen
Die Onlineangebote des goes :art | Channel TV werden fortlaufend überprüft, um jugendgefährdende Inhalte auszuschließen.
Seiten, zu denen gelinkt wird, sind ebenfalls einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Foren unterliegen gleichfalls den Jugendschutzbestimmungen. Für deren Einhaltung sind die jeweiligen Redaktionen verantwortlich.